Zweck der Stiftung

(1)Zweck der Stiftung ist die Förderung junger Menschen in beruflicher, ausbildungsmäßiger und gesundheitlicher Hinsicht.
(2) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Begünstigte sind nur Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in Berlin haben.
(3) Die Stiftung erfüllt ihren Zweck insbesondere durch
- die Förderung von musischen, wissenschaftlichen und sportlichen Begabungen und Talenten bei jungen Menschen, indem ihnen insbesondere der Besuch von speziellen Internaten, Schulen, Akademien, Hochschulen u.ä. ermöglicht wird,
- die Förderung von jungen Menschen bei verzögerten oder unterbrochenen Schul- und Berufabschlüssen, 
- die Betreuung und/oder Versorgung im vertrauten Umfeld bei Erkrankungen von jungen Menschen und/oder deren Pflegepersonen,
- die Bereitstellung von Erholungsmaßnahmen für junge Menschen nach Schicksalsschlägen (Trennung, Krankheit, Tod),
- die medizinische und/oder psychotherapeutische Hilfe für junge Menschen bei Erkrankungen und Krisen, wenn kein anderer Kostenträger hilft,
- die Zurverfügungstellung lebensrettender und lebensverlängernder Maßnahmen, soweit kein anderer Kostenträger in Frage kommt und/oder für Eltern, damit sie sich in der Nähe ihrer Kinder aufhalten können,
- die Förderung von sozialen Projekten für junge Menschen im Sinne der Jugend- und Familienhilfe nach dem KJHG,
die finanzielle Hilfestellung bei ungewöhnlichen Notfällen von jungen Menschen und auch solche finanziellen Hilfen für die Ziffern 1 - 7.
In Fällen der Nr. 2, 3, 4, 5, 6 und 8 ist Vorraussetzung der Hilfe- und Unterstützungsgewährung der § 53 der Abgabenordnung. Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch die Bereitstellung finanzieller Hilfe und/oder durch die Finanzierung sozial-pädagogischer/sozialtherapeutischer Maßnahmen.
(4) Leistungen der Stiftung setzen voraus, dass eine Hilfe auf andere Weise nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist oder nicht ausreicht. Art und Höhe der Leistung richtet sich nach den Bedürfnissen im Einzelfall.
(5) Ein Rechtsanspruch auf Hilfe durch die Stiftung besteht nicht.
(6) Die Stiftung ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Spenden

Unsere Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt,  Spenden an uns sind steuerlich absetzbar. 
Sie erhalten eine Spendenbescheinigung, die Sie beim Finanzamt einreichen können.
Spenden bis zu 200 Euro im Jahr können Sie auch per vereinfachtem Spendennachweis geltend machen, indem Sie den Kontoauszug mit der Überweisung zusammen mit dieser Bescheinigung beim Finanzamt einreichen.
Unsere Kontoverbindung: 
Keller-Budenberg-Stiftung
IBAN: DE38 1008 0000 0402 3523 01
BIC: DRESDEFF100
Bank: Commerzbank

Zustiftungen

Mit Zustiftungen erhöhen Sie unser Stiftungsvermögen und stärken nachhaltig die finanzielle Basis unserer Stiftung.
Eine Zustiftung bedeutet für unsere Stiftung die Erhöhung unseres Stiftungstockes. Zustiftungen sind ab 5.000 Euro in jeder beliebigen Höhe möglich.
Zustiftungen werden ebenfalls steuerlich gefördert.